Zwei- & Dreirädrige Kleinkrafträder:
- bis zu 45 kmh/h
- max. 50 m³ Hubraum bei Verbrennungsmotor
- max. 4kW bei Elektromotor
Vierrädrige Leichtkrafträder
- bis zu 45 kmh/h
- max. 50 m³ Hubraum bei Verbrennungsmotor
- max. 4kW bei Elektromotor
Mindestalter: 16
Krafträder mit:
- Leistung max 11 kW
- max 125 cm³ Hubraum
- Verhältnis Leistung / Gewicht 0,1 kW / kg
dreirädrige Krafträder
- über 45 kmh/h
- oder über 50 m³ Hubraum bei Verbrennungsmotor
- max. 15 kW
Mindestalter: 16
Mittelschwere Krafträder
- max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kW/kg*
Mindestalter: 18
Schwere Krafträder, zwei- und dreirädrige Fahrzeuge
- auch mit Beiwagen
- Höchstgeschwindigkeiten über 45 kmh/h
- über 50 m³ Hubraum
- Leistung von mehr als 15 kW
- beinhaltet Klassen A2, A1, AM
Mindestalter: 20*
PKW und Leichte LKW
- mit max. zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t
- Mitnahme von maximal 8 Personen
Mindestalter: 17*
Fahrzeugkombinationen aus:
- einem Zugfahrzeug der Klasse B mit max. zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t
- und eines Anhängers mit max. zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t
- Vorbesitz nötig: Klasse B
Mindestalte target="_blank"r: 17*
Fahrzeugkombinationen aus:
- einem Zugfahrzeug der Klasse B mit max. zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t
- und eines Anhängers mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 4250 kg
- Vorbesitz nötig: Klasse B
Mindestalter: 17*
Auf Anfrage, Zum Kontaktformular
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*siehe "Mehr Informationen"
**Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten, Preise können abweichen.